Bürgerinformationen

Einsatzinformationen

Lesenswertes zum Thema welche Einheit rückt bei uns im Ortsgebiet aus?!

Verhalten im Brandfall

Rufen Sie im Brandfall den Notruf 112 an oder nutzen sie die Nora-App und beantworten Sie folgende Fragen:
> Wo ist das passiert?
> Was ist passiert? Gibt es Verletzte?
> Wer ruft an?
> Warten Sie dann auf Rückfragen.

Nora-App


Nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer.
Hier kann auch ein Notruf abgesetzt werden wenn sie nicht sprechen / hören können.
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.nora-notruf.de/de-as/was-ist-nora (externer Link)

Rauchmelder retten Leben

gemäß Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 in
der zum 18.08.2022 verfügbaren Fassung § 48 Wohnungen:
(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.
Rauchmelder-Installation & Rauchmelder-Wartung (externer Link)

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